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(AGB)

§ 1 Vertragspartner; Geltungsbereich

1.1 Die AGB gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der AKT 4 Theaterproduktion, Markus Menzel & Marion Beck-Menzel GbR, nachstehend „Veranstalter“ genannt, und dem Erwerber von Eintrittskarten, nachstehend „Kunde“ genannt. Sie regeln den Kauf und die Verwendung von Eintrittskarten, Reservierungen und Gutscheinen zu Krimi-Theaterstücken des Veranstalters in Verbindung mit einem ausgesuchten Menü.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Alle Vereinbarungen sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt, mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Von diesen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

1.3 Durch den Kauf einer Eintrittskarte oder eines Gutscheins akzeptiert der jeweilige Kunde die Geltung dieser AGB.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

2.1 Ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter kommt mit der schriftlichen Annahme der Buchung durch den Veranstalter zustande. Diese Buchungsbestätigung erhält der Kunde per E-Mail, per Fax oder mit der Post, nachdem die verbindliche, kostenpflichtige Bestellung beim Veranstalter eingegangen ist.

2.2 Der Veranstalter bestätigt den Eingang der Kartenbestellung unverzüglich. Der Kunde erhält eine Bestellnummer, die ihm mitgeteilt wird. Ein verbindlicher Kaufvertrag kommt mit der Buchungsbestätigung, nach kostenpflichtigem Bestelleingang, zustande. Bezahlt der Kunde per Sofortüberweisung, PayPal oder Kreditkarte gilt die Bestellbestätigung als Buchungsbestätigung.

2.3 Der Kunde verpflichtet sich, die erhaltene Buchungsbestätigung zu prüfen und eventuelle Fehlangaben unverzüglich mitzuteilen.

§ 3 Preise

3.1 Die angegebenen Preise sind inkl. aller Steuern zuzüglich der Bearbeitungsgebühren (je nach Zahlungsart) und der angegebenen Versandkosten. Der Veranstalter ist gemäß § 4 Nr. 20a UStG von der Umsatzsteuer befreit, daher wird für den Theater-Anteil der Abendveranstaltung keine Umsatzsteuer erhoben.

3.2 Soweit es das Inkasso erfordert, ist der Veranstalter berechtigt, die an ihn übermittelten Daten an Dritte weiter zu leiten.

§ 4 Zahlung; Reservierung

4.1 Wurde beim Buchungsvorgang die Zahlweise "Vorauskasse" angegeben, oder wurde zwischen dem Veranstalter und dem Kunden eine Zahlung auf Rechnung vereinbart, verpflichtet sich der Kunde den Rechnungsbetrag, bzw. den auf der Reservierungsbestätigung angegebenen Preis innerhalb von 7 (sieben) Tagen auf das angegebene Konto zu überweisen. Die Zahlungsfrist bezieht sich auf den Zeitpunkt des Geldeingangs, nicht auf den Tag der Überweisung. Mit Versand der Reservierungsbestätigung werden die Plätze automatisch für 7 Tage reserviert. Sollte die Zahlungsfrist nicht eingehalten werden behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Eintrittskarten wieder in den freien Verkauf zu geben.

4.2 Bei kurzfristigen Buchungen (7 oder weniger Tage vor der Veranstaltung) ist es nicht möglich, Karten per Vorauskasse zu bezahlen. Alle anderen Zahlungsarten (Kreditkarte, PayPal, Sofortüberweisung) sind bis zum Veranstaltungstag möglich, allerdings erhält der Kunde dann nicht die übliche Eintrittskarte, sondern ein Ticket zum Selbstausdrucken.

4.3 Wurde eine ordnungsgemäße Zahlung registriert, so steht der Kunde am jeweiligen Veranstaltunsort auf der Gästeliste. Gespeichert sind dort sein Name und seine Ticketnummer. Die Buchungsbestätigung gilt als Eintrittsberechtigung.

§ 5 Rücktritt

5.1 Eine Rücknahme von Eintrittskarten gegen Erstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Beim Verkauf von Eintrittskarten oder Gutscheinen für Theater- und sonstigen Unterhaltungsveranstaltungen, finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge gemäß § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB keine Anwendung. Es besteht kein Widerrufs- und Rückgaberecht des Kunden gegenüber dem Veranstalter.

§ 6 Umbuchungen

6.1 Mit Zustimmung des Veranstalters sind Umbuchungen gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 20,- möglich. Für große Gruppen von mehr als zehn Personen ist die Umbuchungsmöglichkeit ausgeschlossen.

§ 7 Überschreiben von Reservierungen auf Dritte

7.1 Grundsätzlich kann eine bestätigte Buchung auf Dritte überschrieben werden. Dies muss rechtzeitig, bis drei Tage vor dem entsprechenden Veranstaltungstag schriftlich mitgeteilt sein.

§ 8 Gutscheine

8.1 Die Höhe eines Gutscheins ist ab einem Mindestbetrag von € 20,- frei wählbar. Der Veranstalter empfiehlt, den Betrag einzusetzen, der den tatsächlichen Kosten der voraussichtlich besuchten Veranstaltung entspricht.

8.2 Gutscheine sind unbegrenzt gültig und können, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Plätzen, online jederzeit oder telefonisch zu den üblichen Geschäftszeiten eingelöst werden. Dies kann unter Angabe des Gutschein-Codes und des Namens des Gutscheininhabers geschehen. Der Kunde erhält dann eine Eintrittskarte und eine verbindliche Buchungsbestätigung.

8.3 Liegt ein Gutscheinwert über dem tatsächlichen Bestellwert, erhält der Kunde ein „Gutscheinkonto“ beim Veranstalter, und der Restwert wird ihm bei seiner nächsten Buchung gutgeschrieben. Eine Auszahlung von Restbeträgen ist nicht möglich.

8.4 Liegt der Gutscheinwert unter dem tatsächlichen Bestellwert, muss der Kunde den Differenzbetrag auf das Konto des Veranstalters überweisen. Nach Zahlungseingang erhält er die verbindliche Buchungsbestätigung und die Eintrittskarte.

§ 9 Änderungen von Veranstaltungsterminen

9.1 Soweit es zumutbar ist, behalten wir uns das Recht auf Änderungen von Veranstaltungsterminen vor. Sollte dies durch unvorhergesehene Umstände (z.B. schwere Erkrankung eines Künstlers) erforderlich sein, wird der Veranstalter die ausgefallene Vorstellung durch eine gleichwertige ersetzen.

9.2 Des Weiteren behält sich der Veranstalter das Recht vor, eine Vorstellung abzusagen, wenn keine ausreichende Anzahl von verbindlichen Buchungen vorliegt. In diesem Fall wird der Kunde umgehend benachrichtigt. Er kann dann, sofern es die Platzkapazität zulässt, auf eine andere Veranstaltung seiner Wahl umbuchen, oder er erhält den bezahlten Eintrittspreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

9.3 Besetzungsänderungen oder veränderte Anfangszeiten begründen kein Rücktrittsrecht des Kunden und führen zu keinem Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung.

9.4 Muss eine Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt (z.B. Streik, Naturkatastrophe, behördliche Anordnung, Epidemie etc.) abgesagt werden, sind Rechtsansprüche ausgeschlossen.

§ 10 Gewährleistung

10.1 Beanstandungen müssen dem Veranstalter sofort vor Ort mitgeteilt werden. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Vertragsleistungen können nur innerhalb einer Frist von einer Woche nach Veranstaltungsende schriftlich geltend gemacht werden.

§ 11 Verbot der Weiterveräußerung

11.1 Der Verkauf von Eintrittskarten erfolgt ausschließlich an den Endkunden zu dessen privater Nutzung.

11.2 Jede Art der gewerblichen Vermittlung, oder des kommerziellen Wiederverkaufs von Eintrittskarten, ist untersagt. Nur der Veranstalter kann dies durch vorherige, schriftliche Zustimmung erlauben.

11.3 Bei jeglicher Zuwiderhandlung gegen das Weiterveräußerungsverbot, schuldet der Wiederverkäufer der AKT 4 Theaterproduktion eine Vertragsstrafe in Höhe des Fünffachen der veräußerten Verkaufssumme. Die Geltendmachung einer weiteren Vertragsstrafe bleibt vorbehalten.

§ 12 Haftung

12.1 Der Veranstalter haftet für eine von ihm zu vertretende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

12.2 Die AKT 4 Theaterproduktion haftet unbeschränkt für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der AKT 4 Theaterproduktion, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

12.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht). Die Haftung beschränkt sich jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

12.4 Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Veranstalter einen Mangel arglistig verschweigt oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Veranstaltung übernommen hat.

§ 13 Datenschutz

13.1 Die personenbezogenen Daten des Kunden wie: Name, Adresse, Telefonnummern, E-Mail Adresse, evtl. Geburtsdatum, Kontoverbindung, Kreditkartennummern werden unter strenger Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Soweit es der Vertrag und die Teilnahme an der Veranstaltung erfordern werden sie erhoben, gespeichert, bearbeitet und genutzt.

13.2 Die AKT 4 Theaterproduktion behandelt diese Daten vertraulich und ausschließlich zweckbestimmt, sie werden für vertragliche Zwecke genutzt und nur an Unternehmen und andere juristische Personen weitergegeben, wenn diese mit dem Vertrieb von Eintrittskarten beauftragt wurden oder in sonstiger Weise an der Vertragserfüllung beteiligt sind.

§ 14 Urheber – und Schutzrechte

14.1 Während der Veranstaltung zu fotografieren, zu filmen oder den Ton aufzunehmen ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters gestattet.

14.2 Wenn die AKT 4 Theaterproduktion oder einer ihrer Vertreter Film, Bild und Tonmaterial zu Werbe- und/oder Pressezwecken von Veranstaltungen aufnimmt, erklärt sich der Kunde schon jetzt unwiderruflich damit einverstanden, dass diese Aufnahmen ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden können. Dies gilt auch, wenn die Verbreitung und Veröffentlichung durch einen vom Veranstalter autorisierten Dritten erfolgt.

14.3 Die Theaterstücke der Reihe “ ZIMT & ZYANKALI – Krimi-Theater für Genießer“ sind urheberrechtlich geschützt. Die kommerzielle Nutzung oder Aufführung, auch nur von Teilen, ist ohne schriftliche Genehmigung der AKT 4 Theaterproduktion nicht gestattet.

§ 15 Salvatorische Klausel

15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Klausel tritt die wirksame Regelung, die dem Gewollten am nächsten kommt.

§ 16 Gerichtsstand

16.1 Gerichtsstand, ist Lindau/Bodensee. Sofern sich aus der jeweiligen Veranstaltung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort Lindau/Bodensee.

16.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

 

AKT 4 Theaterproduktion

„ZIMT & ZYANKALI – Krimi-Theater für Genießer“

Markus Menzel & Marion Beck-Menzel GbR

88131 Lindau (Bodensee)

 

Stand: Juli 2023 

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